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News zum Thema Coronavirus

Ergänzung vom 16.03.2022: Im Newsletter Nr. 28 informiert der SBV unter anderem über das Ende der Finanzhilfen

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 20.02.2022: “Per Donnerstag, 17. Februar 2022 besteht nur noch eine Maskenpflicht im Öffentlichen Verkehr und in Heimen und Spitäler. Alle anderen Massnahmen sind aufgeboben. Proben, Konzerte und andere Aktivitäten können wieder ohne die besonderen Covid-Einschränkungen stattfinden. Wir rufen gleichwohl zu einem verantwortungsvollen und rücksichtsvollen Umgang mit der „neuen Normalität“ auf. Wir freuen uns, dass die Blasmusik endlich wieder aufleben kann!” Diesen Aufruf vom SBV unterstützt auch der Vorstand vom SOBV.


Ergänzung vom 16.01.2022: Der SBV hat zusammen mit anderen Amateurkulturverbänden den Bundesrat aufgefordert, für den Probebetrieb die 2G-Regel ohne zusätzliche Testungen zu verordnen (anstelle 2G+)

>Schreiben an den Bundesrat vom 10. Januar 2022

Zudem weisen wir darauf hin, dass Gesuche für Ausfallentschädigungen zwischen dem 1. Dezember 2021 und dem 31. Dezember 2021 bis 31. Januar 2022 eingereicht werden müssen. Das Kantonale Amt für Kultur und Sport hat zu Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen ein Merkblatt, ein Gesuchsformular und ein Formular Schadensberechnung auf seiner Homepage aufgeschaltet

>Homepage Amt für Kultur und Sport


Ergänzung vom 22.12.2021: Der Newsletter Nr. 27 vom SBV setzt sich mit den Massnahmen auseinander, die seit dem 20. Dezember 2021 gelten

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 08.12.2021: Der Newsletter Nr. 26  vom SBV enthält aufgrund vorgenommener rechtlicher Abklärungen weitere Präzisierungen in Bezug auf die seit  dem 6. Dezember 2021 geltenden behördlichen Vorgaben

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 06.12.2021: Der Newsletter Nr. 25  vom SBV enthält die wichtigsten und relevanten Neuerungen, die ab dem 6. Dezember 2021 für die Blasmusikvereine gelten

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 30.11.2021: Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat erweiterte Schutzmassnahmen angeordnet. Diese gelten zusätzlich zu den nationalen Massnahmen (wie z.B. Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen). Das bedeutet für die Blasmusik u.a.:

  • Das Publikum trägt bei Veranstaltungen eine Maske
  • die Musikerinnen und Musiker sind während dem Musizieren in Innenräumen (sowohl bei Proben wie auch bei Konzerten) von der Maskentragpflicht befreit. Bis der Sitzplatz im Probelokal/Konzertsaal eingenommen worden ist bzw. wenn der Sitzplatz wieder verlassen wird, besteht aber für alle Personen eine Maskentragpflicht.
  • Es gibt keine Apéros im Stehen, es darf nur noch sitzend konsumiert werden

>Medienmitteilung des Kantons Solothurn


Ergänzung vom 17.10.2021: Der Newsletter Nr. 24  vom SBV enthält Präzisierungen und Klärungen für die Regelungen, die ab dem 13. September 2021 für die Blasmusikvereine gelten

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 19.09.2021: Der Newsletter Nr. 23  vom SBV erläutert die Regelungen für die Blasmusikvereine ab dem 13. September 2021

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 24.06.2021: Der Newsletter Nr. 22  vom SBV erläutert die Situation für die Blasmusikvereine auf Basis der am 23. Juni 2021 vom Bundesrat gefassten Beschlüsse

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 27.05.2021: Der Newsletter Nr. 21  vom SBV beinhaltet insbesondere Informationen zum Probe- und Konzertbetrieb aufgrund der am 26. Mai 2021 vom Bundesrat gefassten Beschlüsse

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 24.04.2021: Der Newsletter Nr. 20  vom SBV beinhaltet weitere Informationen zu den am 14. April 2021 vom Bundesrat gefassten Beschlüsse

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 15.04.2021: Der Newsletter Nr. 19  vom SBV geht insbesondere auf den am 14. April 2021 vom Bundesrat beschlossenen Lockerungsschritt sowie auf aktuelle Aspekte der Ausfallentschädigung ein

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 25.02.2021: Der Newsletter Nr. 18  vom SBV geht auf die Lockerungsschritte per 1. März 2021 ein.

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 13.12.2020: Der Newsletter Nr. 17  vom SBV befasst sich mit den Entscheidungen vom Bundesrat vom 11. Dezember 2020 sowie zu Livestreams und Finanzhilfen

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 05.11.2020: Der Newsletter Nr. 16  vom SBV klärt ein paar offene Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Bundesratsbeschlüssen vom 28. Oktober 2020 ergeben haben. Im Kanton Solothurn gilt derzeit einzig die Abweichung, dass  bei Konzerten maximal 30 Besucherinnen und Besucher erlaubt sind und nicht  50 Personen.

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 28.10.2020: Der Newsletter Nr. 15  vom SBV informiert über die  Folgen für die Musikvereine, welche die heutigen Beschlüsse vom Bundesrat haben.

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 21.10.2020: Der Newsletter Nr. 14  vom SBV informiert über folgende  Themen:

  • Maskentragpflicht
  • Ausreichende Lüftung
  • Schutzkonzepte
  • Verantwortlichkeit
  • Quarantänepflicht
  • Rückverfolgbarkeit
  • Ideen
  • Kurzarbeit / EO
  • Finanzhilfe

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 28.07.2020: Der  (vorerst) letzte Newsletter Nr. 13  vom SBV informiert über folgende  Themen:

  • Schutzkonzepte
  • Rückverfolgbarkeit
  • Kurzarbeit
  • Finanzhilfe

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 06.07.2020: Im Newsletter Nr. 12 hat der SBV über die folgenden Themen informiert:

  • Schutzkonzepte
  • SwissCovid App
  • Finanzhilfe
  • Online-Videos

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 22.06.2020: Im Newsletter Nr. 11 hat der SBV über die folgenden Themen informiert:

  • Schutzkonzepte
  • Kurzarbeit
  • ContactApp Corona
  • Finanzhilfe
  • SUISA Livestream oder Videos im Internet

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 09.06.2020: In einem weiteren Newsletter hat der SBV über die folgenden Themen informiert:

  • Lockerungen als grosse Herausforderung
  • Detailliertes Schutzkonzept
  • Abstandsregel
  • Quarantäne – wer wäre betroffen?
  • Lohnfortzahlung bei einem Quarantänefall
  • Versammlungsverbot
  • Kinder- und Jugendlager
  • Verlängerung der Finanzhilfe

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 03.06.2020:  Der SBV hat ein Update zum Newsletter vom 28.05.2020 erstellt und dabei leichte Anpassungen am Schutzkonzept  kommuniziert

>Newsletter SBV (Update)
>Schutzkonzept für Proben und Konzerte mit Piktogrammen
>Schutzkonzept für Proben und Konzerte – Merkblatt


Ergänzung vom 28.05.2020:  Im heutigen  Spezial-Newsletter geht der SBV näher auf die vom Bundesrat am 27. Mai 2020 beschlossenen Lockerungen ein und hat als Werkzeug ein Schutzkonzept für alle Mitglieder erarbeitet:

>Newsletter SBV
>Schutzkonzept für Proben und Konzerte mit Piktogrammen


Ergänzung vom 14.05.2020:  Im heutigen  Newsletter informiert der SBV über folgende Themen:

  • Private Aufführungen in kleinen Gruppen
  • Schutzkonzept für erwartete Wiederaufnahme der Proben
  • Musik-Livestreams im Internet
  • Verlängerung der COVID-Verordnung Kultur

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 07.05.2020:  Im heutigen  Newsletter informiert der SBV über Proben mit maximal fünf Personen ab 11. Mai 2020

>Newsletter SBV


Ergänzung vom 01.05.2020: In einem weiteren Newsletter hat der SBV über die aktuellen Themen informiert

  • Schutzkonzept Probebetrieb
  • Livestreams   im Internet & SUISA
  • SUISA-Gebühren 2020,
  • Ausfallentschädigung
  • Basel Tattoo 2020
  • Verbandsinfos
  • EMF 2021

>Newsletter SBV

Zudem werden auf der Homepage vom SBV häufig gestellte Fragen in einem FAQ zusammengefasst und laufend aktualisiert


Ergänzung vom 22.04.2020: In einem weiteren Newsletter hat der SBV über die aktuelle Situation informiert.
>Newsletter SBV

Zudem werden auf der Homepage vom SBV häufig gestellte Fragen in einem FAQ zusammengefasst und laufend aktualisiert


Ergänzung vom 17.04.2020: In einem weiteren Newsletter hat der SBV die aktuellen Informationen zusammengestellt
>Newsletter SBV


Ergänzung vom 06.04.2020: Für den mit der Absage oder Verschiebung oder reduzierten Durchführung von Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden werden Finanzhilfen an Kulturvereine im Laienbereich ausgerichtet (bei einem Antrag bis zum 20. Mai 2020)
>Newsletter SBV
>Richtlinien Bundesamt für Kultur
>Formular Gesuch um Finanzhilfen


Ergänzung vom 02.04.2020: Der SBV hat weitere News zu Corona publiziert. Betreffend Vereinsversammlung wird auch auf Informationen von www.vitaminb.ch verwiesen


Ergänzung vom 26.03.2020: Der SBV hat Informationen zu Erwerbsausfällen bei Dirigentinnen und Dirigenten sowie  finanziellen Schäden bei den Vereinen  publiziert


Ergänzung vom 16.03.2020: Alle Anlässe, Sitzungen und Work-shops vom SOBV sind bis und mit 19. April 2020 vollumfänglich abgesagt.


Mittels Schreiben vom 13. März 2020 empfiehlt die Verbandsleitung vom SBV, auf Musikproben und Konzertauftritte jeglicher Art per sofort und bis auf Weiteres zu verzichten.

Der Vorstand vom SOBV  unterstützt diese Empfehlung voll und ganz.  Zudem empfehlen wir, die aktuellsten Informationen vom Bundesamt für Gesundheit sowie vom Kantonalen Gesundheitsamt regelmässig zu konsultieren.

>Bundesamt für Gesundheit

>Kantonales Gesundheitsamt

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